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Die Haftung des Zugreifenden und seiner Erfüllungsgehilfen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden aus positiver Vertragsverletzung, aus Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und aus unerlaubten Handlungen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen; die Haftung ist jedoch der Höhe nach auf einen Betrag von 5.000,- € je Schadensereignis beschränkt. Die Haftung für Produktions- und Nutzungsausfall und entgangenem Gewinn ist in jedem Fall ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Zugreifenden, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gesetzlich gehaftet wird. Zugesicherte Eigenschaften bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet der Zugreifende nur, wenn die Datenvernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht und der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.